Die Gemeinschaft Sant’Egidio begrüßt mit großer Zufriedenheit die Erklärung des Verfassungsgerichts von Malawi vom 28. April, in der die Todesstrafe als verfassungswidrig bezeichnet wird. Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe in diesem südafrikanischen Land. In den vergangenen Monaten wurde der Regierung das „Dokument der Empfehlungen“ übergeben, das mit einem wesentlichen Beitrag von Sant’Egidio in der Person des Rechtsanwalts Alexoious Kamangila und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Vereinigung Reprieve und der World Coalition against the Death Penalty erstellt wurde. Dieses Dokument wurde auch von der African commission on human and peoples right unterstützt und hat entscheidende Bedeutung gehabt.
Dieser Einsatz von Sant’Egidio in einem Land, in dem die Gemeinschaft schon viele Jahre mit zahlreichen Aktivitäten für die Bevölkerung tätig ist, steht im Zusammenhang mit ihrem umfangreichen Bemühen für ein Moratorium und für die Abschaffung der Todesstrafe, das seit 2005 ebenso wie der Einsatz für eine Humanisierung der Gefängnisse durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang finden Sensibilisierungsmaßnahmen in der Zivilgesellschaft zum Thema einer Rechtsprechung auf der Grundlage der Rehabilitation statt. Langjährige Mitstreiterin bei dieser Kampagne in Malawi ist die Aktivistin Vera Chirwa, die schon an verschiedenen internationalen, von Sant’Egidio zum Thema der Abschaffung der Todesstrafe organisierten Tagungen von Justizministern teilgenommen hat. In den vergangenen Jahren wurden auch zahlreiche Aktionen für eine Reform des Justizvollzugssystems durchgeführt. Ebenso ist das Bewusstsein für diese Themen durch den jährlichen Aktionstag der Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe gewachsen, an dem über 2.300 Städte weltweit beteiligt sind. Es ist zu erwarten, dass das Parlament von Malawi die Erklärung des Verfassungsgerichts ratifizieren wird.